Satzung

Satzung

der

Bad Kissinger Herzsportgruppe an der Deegenbergklinik e.V.

 

  • 1 Name und Sitz
  1. Die am 23. Oktober 1997 gegründete Sportgemeinschaft trägt den Namen „Bad Kissinger Herzsportgruppe an der Deegenbergklinik e.V.“
  2. Der Sitz der Sportgemeinschaft ist Bad Kissingen, Burgstraße 21. Der Eintrag ins Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kissingen ist erfolgt.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Die Sportgemeinschaft ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft für ambulante kardiologische Prävention und Rehabilitation in Bayern e.V.

 

  • 2 Zweck

Die Bad Kissinger Herzsportgruppe an der Deegenbergklinik e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Gesundheitssports sowie die Rehabilitation und Prävention für Infarkt- und Funktionsgeschädigte

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch regelmäßige Durchführung von Rehabilitationssport und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Form von Vorträgen und Veranstaltungen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

  • 3 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

Über den Widerspruch entscheidet der Vorstand innerhalb von drei Monaten.

Mitglied der Sportgemeinschaft kann jeder werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich bei der Sportgemeinschaft einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft erlischt mit der Auflösung des Vereins, dem freiwilligen Austritt, dem Ausschluss oder dem Tod eines Mitgliedes.

Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres beim Vorstand zu erklären.

Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es mit dem Beitrag mehr als sechs Monate im Rückstand ist und trotz mehrmaliger Mahnung – nach Ablauf von Tagen der letzten Mahnung – der Zahlung nicht nachkommt und wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung oder den Sinn und Zweck der Sportgemeinschaft verstößt. Mit Zustellung des Vorstandsbeschlusses ruhen die Rechte des Mitgliedes. Der begründete Widerspruch ist schriftlich innerhalb eines Monats beim Vorstand einzureichen.

  • 4 Vereinsbeiträge
  1. Den Vereinsbeitrag legen der Vorstand, die Besitzer und der Beirat mit zwei Drittel der Stimmen fest. Änderungen gelten grundsätzlich frühestens für das auf die Mitgliederversammlung folgende Kalenderjahr. Jedes Mitglied ist beitragspflichtig.
  2. Spenden werden entgegen genommen
  3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit

 

  • 5 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens jährlich einmal, durch Aushang der Tagesordnung am Informationsbrett des Vereins im Raum 5202 der Deegenbergklinik in Bad Kissingen, mit einer Frist von einem Monat vom Vorstand einberufen. Die Einladungen erfolgen durch Aushang.
  2. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf andere Vereinsmitglieder ist nicht gestattet. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind grundsätzlich:
  • Wahl des Vorstandes und dessen Entlastung
  • Vorschläge für die Berufung als Beiräte und deren Bestellung
  • Beschlussfassung über Aufgaben und Grundlagen des Vereinszwecks, seiner Zielsetzung, Änderung der Satzung sowie Auflösung des Vereins
  1. Verabschiedung eines Haushaltsplanes sowie Festlegung der für alle Mitglieder verbindlichen Beiträge und ggf. außerplanmäßige Umlagen mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  2. Die Vereinsvorstandschaft hat für die Protokollierung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Sorge zu tragen. Die Niederschrift ist vom Schriftführer und vom Vorsitzenden oder von demjenigen, der die Versammlung leitet zu unterschreiben.

 

  • 6 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus:
  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • dem Schriftführer und
  • Beisitzer (höchstens 7 Personen)

Vorstandsmitglieder können nur Personen sein, die Mitglieder des Vereines sind.

Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

  1. Aufgaben, wie Geschäftsführung, Finanzen, Sportbetrieb, Öffentlichkeitsarbeit etc. teilt der Vorstand unter sich auf.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Zur Durchführung der Wahl wird von der Mitgliederversammlung ein Wahlleiter als Vorsitzender der Versammlung bestellt. Ein Kassenprüfer darf kein Vorstandsmitglied sein.
  3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines und vertritt ihn nach innen und außen. Juristischer Vertreter im Sinne des § 26 BGBG sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis des Vereins darf der stellvertretende Vorsitzende die Vertretung nur bei Verhinderung des Vorsitzenden wahrnehmen.
  4. Der Vorstand ernennt zwei Kassenprüfer

 

  • 7 Beirat
  1. Der Beirat darf 10 Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen werden, nicht übersteigen. Die Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre. Erneute Berufung ist zulässig. Der Beirat arbeitet ehrenamtlich
  2. die Aufgaben des Beirates sind:
  • Prüfung der Rechnungsbelege (Kassenprüfung)
  • den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten zu beraten und zu unterstützen
  • die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu überwachen
  1. Der Beirat ist vom Vereinsvorsitzenden mindestens einmal jährlich und in jedem Falle so rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung einzuberufen, dass über die Tagesordnung und etwaige Zusatzanträge beraten und mit einfacher Mehrheit der erschienen Mitglieder beschlossen werden kann.

 

  • 8 Auflösung
  1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit mindestens 75% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Die Abwicklung des Vereins nach beschlossener Auflösung erfolgt durch den Vorstand oder einem von diesem beauftragten Treuhänder.
  3. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung e.V. , die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

 

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  • 9 Schlussbestimmung

Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei Wahlen und Abstimmungen die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Wahlen und Abstimmungen finden grundsätzlich durch Handzeichen statt, bei mehreren Kandidaten durch Stimmzettel.

 

Anmerkung

Die Bad Kissinger Herzsportgruppe an der Deegenbergklink e.V. ist beim Amtsgericht Bad Kissingen unter der Nummer VR 635 in das Vereinsregister einge


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